Erste Hilfe Akademie

Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen: Ihre Pflichten, Ihre Rechte, Ihr Handeln

Einleitung: Wenn jede Sekunde zählt

Ein Moment der Unachtsamkeit. Ein Bremsmanöver zu spät. Und dann ist es passiert: ein Unfall auf der Autobahn. Sie sind Zeugin oder sogar Ersthelferin – noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Was jetzt zählt, ist klarer Kopf, schnelles Handeln und das Wissen um Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen. Denn in den ersten Minuten entscheidet sich oft, ob Menschen überleben oder nicht. Wüssten Sie, was zu tun ist?

Deutschland ist das Land der unbegrenzten Geschwindigkeit. Unsere Autobahnen sind auf der ganzen Welt berühmt-berüchtigt. Aber als statistisch bewiesen gilt, je höher die Geschwindigkeit, desto mehr Unfälle passieren im Straßenverkehr. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) kamen im Jahr 2024 in Deutschland 2.780 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. 370.000 wurden verletzt – viele davon schwer. Die häufigsten Ursachen: überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Smartphones, Vorfahrtsmissachtung sowie Alkohol- und Drogenkonsum.

Warum Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen so wichtig ist

Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Notfallsituationen im Alltag. Viele wissen nicht, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen. Dabei ist Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen gesetzlich vorgeschrieben. Gerade bei Verkehrsunfällen entscheiden die ersten Minuten nach einem Unfall über Leben und Tod, bleibende Schäden oder vollständige Genesung.

Erste Hilfe kann:

  • die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken,

  • lebensbedrohliche Zustände stabilisieren,

  • weitere Gefahren abwenden (z. B. durch Brandschutzmaßnahmen, oder durch das Absichern der Unfallstelle).

Jeder Verkehrsteilnehmerin sollte daher in der Lage sein, im Notfall richtig zu handeln.

Rettungsgasse richtig bilden: So geht’s

Die Rettungsgasse muss auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen. Sie ist notwendig, damit große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen schnell zum Unfallort gelangen können.

Die Grundregel:

Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, Fahrzeuge auf allen anderen Spuren weichen nach rechts aus. So entsteht eine Rettungsgasse zwischen der linken und der rechts daneben liegenden Spur. Wichtig ist, dass die Rettungsgasse sofort gebildet wird, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder der Verkehr zum Erliegen kommt.

Warten Sie nicht auf Sirenen oder Blaulicht – die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Wichtig ist ebenfalls, dass auch nach einer Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen die Rettungsgasse offen bleibt, da jederzeit weitere Fahrzeuge folgen können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erste-Hilfe bei Verkehrsunfällen

Wenn Sie als Erste*r an einem Unfallort eintreffen oder selbst betroffen, aber körperlich und seelisch unverletzt sind, sollten Sie folgende Schritte beachten:

1. Unfallstelle sichern

  • Eigenschutz steht immer an erster Stelle: Warnweste anziehen, Ruhe bewahren.

  • Warnblinkanlage einschalten, Fahrzeug möglichst rechts ranfahren oder an sicherer Stelle anhalten.

  • Warnzeichen aufstellen (Warndreieck):

    • Innerorts: ca. 50 Meter Abstand zur Unfallstelle

    • Landstraße: etwa 100 Meter

    • Autobahn: mindestens 150 bis 200 Meter

2. Überblick verschaffen

  • Schnell und gezielt die Lage einschätzen:

    • Wie viele Fahrzeuge und Personen sind beteiligt?

    • Gibt es Verletzte? Sind Personen eingeklemmt?

    • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr?

Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen – realistische Unfallszene mit Notfallversorgung

3. Notruf absetzen – europaweit über die 112

Die 112 ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar – auch ohne Guthaben oder SIM-Karte.

  • Die fünf W-Fragen beantworten:

    • Wo ist der Unfall passiert?

    • Was ist geschehen?

    • Wie viele Verletzte gibt es?

    • Welche Art von Verletzungen liegen vor?

    • Warten auf Rückfragen – Gespräch niemals selbst beenden.

4. Erste Hilfe leisten – lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Betroffene ansprechen und Bewusstsein prüfen.

  • Bei Bewusstlosigkeit, aber normaler Atmung: Stabile Seitenlage anwenden.

  • Bei fehlender Atmung oder Herzstillstand:

    • Sofort mit Herzdruckmassage beginnen.

    • Verhältnis: 30 x drücken, 2 x beatmen (wenn möglich).

    • So lange weitermachen, bis Rettungsdienst eintrifft.

  • Sichtbare Blutungen stillen:

    • sterile Kompresse und Druckverband nutzen,

    • Gliedmaßen hochlagern (sofern möglich).

  • Schutz vor Unterkühlung:

    • Rettungsdecke aus dem Verbandskasten verwenden.

    • Verletzte möglichst nicht bewegen – Ausnahme: akute Gefahr (z. B. Brand, Explosion).

  • Beruhigend auf Verletzte einwirken.

Gesetzliche Pflicht zur Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen: Was jeder wissen muss

Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung). Wer keine Hilfe leistet, obwohl dies zumutbar wäre, macht sich strafbar: Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe möglich sein.

Aber niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen – der Eigenschutz hat immer Vorrang. Auch rechtlich sind Ersthelfer*innen abgesichert: Helfende Personen haften nicht, wenn sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln. Selbst wenn bei der Hilfeleistung ein Fehler passiert, schützt das Gesetz vor rechtlichen Konsequenzen (§ 680 BGB, § 34 StGB).

Gesetzlicher Unfallschutz für Helfende

Helferinnen und Helfer, die im Straßenverkehr Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen leisten, sind gesetzlich unfallversichert (über die gesetzliche Unfallversicherung). Der Schutz gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Auch Sachschäden, die bei der Hilfeleistung entstehen (z. B. zerrissene Kleidung), können erstattet werden.

Vorbereitet sein: So frischen Sie ihr Wissen zur Erste-Hilfe bei Verkehrsunfällen auf

Erste-Hilfe-Kurse sind in Deutschland verpflichtend für den Führerscheinerwerb. Danach allerdings gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Auffrischung, es ist aber dringend zu empfehlen: Experten raten, alle zwei bis drei Jahre einen Kurs zu besuchen.

Regelmäßige Wiederholung sorgt dafür, dass Handgriffe im Ernstfall sitzen. Wer weiß, was zu tun ist – und handelt –, durchbricht die lähmende Ohnmacht, die in Ausnahmesituationen oft die Kontrolle übernimmt. Seien Sie vorbereitet und retten Sie Leben!

Jetzt bei uns das Erste Hilfe Wissen auffrischen und hier einen Kurstermin finden.


Quellen (nach deutschem Zitierstil)

  1. Statistisches Bundesamt (Destatis): „Verkehrsunfallstatistik 2024 – 59 Verkehrstote weniger als im Vorjahr“. Pressemitteilung Nr. 075 vom 19. Februar 2025. Online verfügbar unter: https://www.destatis.de

  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): „Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer“, Berlin 2023. Online: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2565

  3. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC): „Erste Hilfe: Lebensrettende Maßnahmen im Straßenverkehr“, 2024. Online: https://www.adac.de

Translate »