Laut Statistischem Bundesamt kamen 2024 in Deutschland 2.780 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, 370.000 wurden verletzt. In den ersten Minuten nach einem Unfall entscheidet sich oft, ob Menschen überleben oder dauerhafte Schäden davontragen. Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen ist gesetzlich vorgeschrieben – und kann Leben retten.

Schritt-für-Schritt: So handelst du richtig am Unfallort

1. Unfallstelle absichern

1
Warnblinker einschalten – sofort beim Erkennen der Gefahr.
2
Warnweste anlegen – bevor du das Fahrzeug verlässt. Sie liegt im Handschuhfach!
3
Warndreieck aufstellen: Innerorts 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn mindestens 150–200 m Abstand.
4
Überblick verschaffen: Wie viele Fahrzeuge? Wie viele Verletzte? Brand- oder Explosionsgefahr?

2. Notruf 112 absetzen

Die 5 W-Fragen beim Notruf beantworten:

3. Erste Hilfe leisten

1
Motor abstellen und Handbremse anziehen – bei verunglückten Fahrzeugen wenn möglich.
2
Verletzte ansprechen und beruhigen: "Ich bin bei Ihnen, Hilfe ist unterwegs."
3
Verletzte nicht unnötig bewegen – Ausnahme: akute Lebensgefahr (Brand, Explosion).
4
Bei Bewusstlosigkeit mit Atmung: stabile Seitenlage.
5
Bei fehlender Atmung: sofort Herzdruckmassage (HLW) 30:2 beginnen.
6
Blutungen stillen: Sterile Kompresse aus dem Verbandkasten + Druckverband anlegen, Gliedmaßen hochlagern.
7
Vor Unterkühlung schützen: Rettungsdecke aus dem Verbandkasten verwenden.

Rettungsgasse richtig bilden

💡 Rettungsgasse – Leben retten

Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen: Linke Spur fährt nach links, alle anderen nach rechts. Rettungsgasse SOFORT bilden wenn der Verkehr ins Stocken gerät – nicht erst bei Sirene oder Blaulicht. Nach Durchfahrt offen halten!

Gesetzliche Pflicht und rechtliche Absicherung

Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung). Wer keine Hilfe leistet, obwohl es zumutbar wäre, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Gute Nachricht: Ersthelfer sind rechtlich vollständig abgesichert. Wer gutgläubig hilft, haftet nicht für unbeabsichtigte Fehler (§ 680 BGB). Auch Sachschäden an der eigenen Kleidung können erstattet werden.

Verbandkasten und Ausrüstung im Fahrzeug

Gesetzlich vorgeschrieben in jedem Fahrzeug: Verbandkasten (DIN 13164), Warndreieck, Warnweste. Prüfe regelmäßig das Verfallsdatum der Verbandmaterialien!