Laut Statistischem Bundesamt kamen 2024 in Deutschland 2.780 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben, 370.000 wurden verletzt. In den ersten Minuten nach einem Unfall entscheidet sich oft, ob Menschen überleben oder dauerhafte Schäden davontragen. Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen ist gesetzlich vorgeschrieben – und kann Leben retten.
Schritt-für-Schritt: So handelst du richtig am Unfallort
1. Unfallstelle absichern
2. Notruf 112 absetzen
Die 5 W-Fragen beim Notruf beantworten:
- Wo ist der Unfall passiert? (Straße, Kilometer, Ortschaft)
- Was ist geschehen? (Auffahrunfall, Frontalzusammenstoß...)
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen liegen vor? (Bewusstlosigkeit, Blutungen...)
- Warten auf Rückfragen – Gespräch NIEMALS selbst beenden!
3. Erste Hilfe leisten
Rettungsgasse richtig bilden
Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen: Linke Spur fährt nach links, alle anderen nach rechts. Rettungsgasse SOFORT bilden wenn der Verkehr ins Stocken gerät – nicht erst bei Sirene oder Blaulicht. Nach Durchfahrt offen halten!
Gesetzliche Pflicht und rechtliche Absicherung
Erste Hilfe bei Verkehrsunfällen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung). Wer keine Hilfe leistet, obwohl es zumutbar wäre, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Gute Nachricht: Ersthelfer sind rechtlich vollständig abgesichert. Wer gutgläubig hilft, haftet nicht für unbeabsichtigte Fehler (§ 680 BGB). Auch Sachschäden an der eigenen Kleidung können erstattet werden.
Verbandkasten und Ausrüstung im Fahrzeug
Gesetzlich vorgeschrieben in jedem Fahrzeug: Verbandkasten (DIN 13164), Warndreieck, Warnweste. Prüfe regelmäßig das Verfallsdatum der Verbandmaterialien!