Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Ein Kollege stolpert auf der Treppe, eine Mitarbeiterin verletzt sich an der Maschine, oder jemand wird plötzlich ohnmächtig. Erste Hilfe am Arbeitsplatz ist nicht nur gesunder Menschenverstand – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und weitreichend geregelt.
Die rechtlichen Grundlagen
In Deutschland ist die Erste Hilfe am Arbeitsplatz durch mehrere Regelwerke verbindlich geregelt:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 10, 11: Arbeitgeber muss für Erste-Hilfe-Maßnahmen und Vorkehrungen bei Unfällen sorgen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Detaillierte Anforderungen für Betriebe
- Arbeitsstättenverordnung: Anforderungen an Sanitätsräume und Ausstattung
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
| Betriebsart | Anzahl Beschäftigte | Mindestanzahl Ersthelfer |
|---|---|---|
| Alle Betriebe | 1–20 | Mindestens 1 Ersthelfer |
| Verwaltung, Handel, Büro | Ab 21 | Mind. 5% der Beschäftigten |
| Produktion, Handwerk, Bau | Ab 21 | Mind. 10% der Beschäftigten |
Wichtig: Immer mindestens ein Ersthelfer muss anwesend sein wenn Beschäftigte arbeiten!
Pflichten bei der Ausstattung
- Verbandkästen: Kleiner Betrieb (bis 50 Personen): DIN 13157. Großer Betrieb: DIN 13169. Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdatum prüfen!
- Notrufnummern: Gut sichtbar aushängen – Notruf 112, Betriebsarzt, nächstes Krankenhaus
- Standorte: Verbandkästen, Ersthelfer-Namen und Sanitätsräume sichtbar kennzeichnen
Ausbildung und Auffrischung
Ersthelfer müssen eine Grundausbildung (2 Tage / 16 Unterrichtseinheiten) absolvieren. Alle 2 Jahre ist eine Auffrischung (1 Tag) Pflicht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. In vielen Fällen werden die Kurskosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft erstattet – das Ausbildungsbudget ist oft kostenlos!
Haftung – müssen Ersthelfer Angst haben?
Betrieblich eingesetzte Ersthelfer die im Rahmen ihrer Ausbildung helfen, haften nicht wenn dabei unbeabsichtigt ein Schaden entsteht (§ 323c StGB, § 680 BGB). Arbeitgeber sollten Mitarbeitende offen über diese Rechtssicherheit informieren, um Hemmungen abzubauen.
Praktische Maßnahmen für mehr Sicherheit
- Regelmäßige Schulungen – mind. alle 2 Jahre Auffrischung
- Branchenspezifische Inhalte – typische Unfallszenarien des Betriebs üben
- AED im Betrieb installieren – besonders in größeren Betrieben
- Notfallübungen durchführen – Alarmketten testen
- Unfallbuch führen – alle Unfälle dokumentieren
- Verbandkästen quartalsweise prüfen