Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Ein Kollege stolpert auf der Treppe, eine Mitarbeiterin verletzt sich an der Maschine, oder jemand wird plötzlich ohnmächtig. Erste Hilfe am Arbeitsplatz ist nicht nur gesunder Menschenverstand – sie ist gesetzlich vorgeschrieben und weitreichend geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen

In Deutschland ist die Erste Hilfe am Arbeitsplatz durch mehrere Regelwerke verbindlich geregelt:

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

BetriebsartAnzahl BeschäftigteMindestanzahl Ersthelfer
Alle Betriebe1–20Mindestens 1 Ersthelfer
Verwaltung, Handel, BüroAb 21Mind. 5% der Beschäftigten
Produktion, Handwerk, BauAb 21Mind. 10% der Beschäftigten

Wichtig: Immer mindestens ein Ersthelfer muss anwesend sein wenn Beschäftigte arbeiten!

Pflichten bei der Ausstattung

Ausbildung und Auffrischung

Ersthelfer müssen eine Grundausbildung (2 Tage / 16 Unterrichtseinheiten) absolvieren. Alle 2 Jahre ist eine Auffrischung (1 Tag) Pflicht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. In vielen Fällen werden die Kurskosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft erstattet – das Ausbildungsbudget ist oft kostenlos!

Haftung – müssen Ersthelfer Angst haben?

💡 Ersthelfer sind rechtlich abgesichert

Betrieblich eingesetzte Ersthelfer die im Rahmen ihrer Ausbildung helfen, haften nicht wenn dabei unbeabsichtigt ein Schaden entsteht (§ 323c StGB, § 680 BGB). Arbeitgeber sollten Mitarbeitende offen über diese Rechtssicherheit informieren, um Hemmungen abzubauen.

Praktische Maßnahmen für mehr Sicherheit